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Wir über uns Kundendienst Fahrerservice

Betriebsordnung

Unser Ziel

    Das von der Fa. Taxi-Bob, (Fahrpersonal und Zentrale), gemeinsam angestrebte Ziel ist eine optimale Dienstleistung für Kunden zu erbringen.
    Um dieses Ziel gemeinsam zu erreichen, ist eine Verbildliche Regelung der Zusammenarbeit zwischen Funkzentrale und Fahrpersonal nötig.
Kundenservice
    Der Fahrgast ist höflich zu behandeln. Das Gepäck ist vom Fahrpersonal ein- und auszuladen, dem Fahrgast ist beim Ein- und Aussteigen behilflich zu sein.
    Service, Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft haben höchste Priorität
    Bei Funkaufträgen muss sich das Fahrpersonal persönlich beim Kunden melden. Bei Privatkunden meldet man sich durch Klingeln. Bei Aufträgen von Gaststätten, Firmen, Ärzten und Krankenhäusern muss das Fahrpersonal zum Kunden hineingehen und sich bei einer zuständigen Person melden. Kunden von Ärzten und Krankenhäusern sind bei der Hinfahrt immer bis in die Sprechstunde, bzw. Station zu begleiten und bei der Rückfahrt dort abzuholen.
Hausordnung
    Um einen reibungslosen Betriebsablauf sicherzustellen, sind aber leider auch hier Regeln nötig.
    Die Zentrale darf vom Fahrpersonal nur beim Dienstbeginn und Dienstende betreten werden. Es dürfen keine Privatbesuche empfangen werden. Fahrer sollen Privatfahrzeuge auf die zugewiesenen Parkplätze abstellen

    Das Fahrpersonal ist für Wagenpflege, insbesondere für die Sauberkeit des Fahrzeuges, für das Tanken, sowie Kontrolle des Öls und Wasser bei Fahrzeugübernahme verantwortlich. Die Kontrolle ist bei Fahrzeugübernahme vor Fahrtantritt durchzuführen. Das Taxi hat innen und außen sauber zu sein. Bei Dienstbeginn ist bei trockenem Wetter das Taxi bis spätestens 08.00 Uhr zu waschen. Nach Dienstbeginn ist das Fahrzeug voll zu Tanken, auszusaugen und die Scheiben zu reinigen.

    Unfallschäden sind sofort zu melden. Das Fahrpersonalmuss ordentlich und sauber gekleidet sein. Gepflegtes Fahrzeug und Personal sind unsere Visitenkarte.

    Wir befinden uns in einem Wohngebiet und wollen niemanden stören.

Funkdisziplin
    Der Betriebsfunk dient ausschließlich der geschäftsmäßigen Vermittlung und Ausführung von Fahrtaufträgen, sowie der Abhandlung von Notrufen.
    Der Rufname der Taxizentrale ist "Zentrale Germania". Man ruft die Zentrale und wartet auf eine Antwort. Dann erst darf man wieter reden. Die Anrede im Funkverkehr ist immer "Sie". Auf Funkkanälen ist ausschließlich die deutsche Sprache zu verwenden. Der Ton hat höflich und sachlich zu sein. Schimpfen, Kritik, Beschwerden und private Gespräche sind verboten. Der Kunde hört mit!
Fahrtenvermittlung
    Die Fahrtenvermittlung erfolgt nach der Funkordnung.
    Das Fahrpersonal hat sich beim Schichtbeginn mit seiner Fahrernummer im Fahrzeug anzumelden. Zum Schichtende muss das Fahrpersonal sich grundsätzlich wieder abmelden. Während einer Schicht muss der Datenfunk ständig eingeschaltet und das Fahrpersonal mit seiner Fahrernummer angemeldet sein. In dieser Zeit müssen die Fahraufträge von der Zentrale vorrangig vor anderen Kunden bedient werden.
    Nur so kann die Zentrale gegenüber unseren Kunden eine verbindliche Auskunft über Bedienzeiten und unsre Leistungsfähigkeit geben und mit uns allen zusammen eine zuverlässige Dienstleistung anbieten.
Auftragsausführung
    Fahrtaufträge sind sofort innerhalb von 30 Sekunden Meldezeit vom Fahrpersonal zu bestätigen. Der erteilte Auftrag muss direkt und ohne Zeitverlust ausgeführt werden. Zu spätes Ankommen beim Kunden wird sanktioniert.
    Sollte es Schwierigkeiten bei der pünktlichen Bedienung des Kunden geben, durch Weiterfahrt, Stau, Panne usw. ist die Funkzentrale vor Ablauf der Bedienzeit zu benachrichtigen, so dass entweder Hilfestellung gegeben oder ein Ersatzfahrzeug geschickt werden kann und der Kunde noch rechtzeitig nach Auftragserteilung bedient wird.
Vorbestellung
    Vorbestellungen sind grundsätzlich sofort in die Funkzentrale zu geben. Das geschieht über Sprechfunk. Vorbestellungen werden über die Zentrale vermittelt
Rechnungsfahrten
    Rechnungsfahrten der Fa. Taxibob dürfen nur von Taxen/Fahrpersonal ausgeführt werden, die über die vertraglichen Voraussetzungen dazu verfügen. Es dürfen nur Quittungen, Fahrtenbelege, Visitenkarten und Werbematerial von der Fa. Taxibob verwendet werden. Die Fahrpreise von Rechnungsfahrten müssen ordnungsgemäß und komplett auf dem Rechnungsfahrtenzettel ausgefüllt werden. Bei nicht korrekt ausgefüllten Rechnungsfahrtenzettel die zu keiner Auszahlung oder zu Kürzungen führen, haftet der Fahrer. Jede Rechnungsfahrt benötigt zwingend eine Rechnungsnummer. Wird die Rechnungsnummer nicht bereits bei Autragserteilung vergeben, wird sie bei der Fahrpreismeldung erteilt. Ohne Rechnungsnummer ist das Abrechnen des Auftrages nicht möglich. Vertrags/Rechnungsfahrten können nur über die Zentrale der Fa. Taxibob vergeben werden!
Einbuchen
    Jede freie Taxe sollte sich immer durch Einbuchen der Fahrtenvermittlung zur Verfügung stellen. Wenn ein Fahrer seinen Fahrgast geladen hat, ist das Ziel durch einbuchen der Zentrale sofort mitzuteilen. Genauso sind Pausen nach Benachrichtigung von der Zentrale sofort mit Pausenort einzubuchen. Steht eine Taxe am Halteplatz, muss es sich auf diesem Halteplatz mit der zugehörigen Halteplatznummer einbuchen. Ist es in der Nähe eines Halteplatzes, kann es sich in den zugehörigen Raum einbuchen. Dabei darf man sich nur in solche Räume einbuchen, die auf dem direkten Weg ohne Passieren eines anderen Halteplatzes/Raumes erreicht werden können.
Halteplätze
    Auf Taxi-Halteplätzen besteht immer Einbuchpflicht. Die Fahrtaufträge werden gemäß der aktuellen Halteplatzliste im Display vermittelt.

    Am Bahnhof und Drosselgasse gilt von hinten anstellen und nicht nebeneinander. Grundsätzlich sollten die Kunden zum ersten Taxi geschickt werden. Ausnahme ist wenn der Fahrgast ausdrücklich mit einem bestimmten Fahrer fahren will.

    Auf Sauberekeit und Ordnung am Taxistand sollte geachtet werden. Abfall und Zigarettenkippen bitte entsprechend beseitigen.

Einsteiger
    Erhält eine Taxe nach Auftragserteilung einen Einsteiger, so kann man innerhalb der Ablehnfrist die Zentrale über Sprechfunk bitten den Auftrag zurückzunehmen.
    Ein Anspruch auf Rücknahme besteht nicht und ist von der allgemeinen Auftragslage abhängig. Der Einsteiger darf erst nach bestätigter Rücknahme des Auftrages befördert werden. Die Zentralenfahrt hat im Zweifelsfall immer Vorrang!
    Wird ein erteilter Fahrtauftrag (der nicht von der Taxe zurückgegeben und nicht von der Zentrale bestätigt zurückgenommen wurde) von der Taxe nicht ausgeführt, muss das verantwortliche Fahrpersonal sanktioniert werden.
Fehlfahrten
    Wenn man trotz Fahrtauftrag seinen Fahrgast nicht bekommt, ist die Fahrt "Negativ". Das gilt nicht, wenn man vom Fahrgast seine Anfahrt bezahlt bekommen hat.
    Jede Fehlfahrt ist mit Anfahrt zu kassiern und auf dem Fahrtenzettel extra zu notiern. Bei Fehlfahrten ist die Zentrale mit der Meldung "Negativ" zu informieren. Vor Freigabe durch die Zentrale darf das Taxi die Kundenadresse nicht verlassen.
Sonstiges
    Gegenüber Kunden, dürfen nur Quittungen, Belege und Visitenkarten der Fa.Taxibob benutzt werden.
    Auch bei Einsteigern sind die Grundsätze der Betriebs- und Funkordnung einzuhalten, da der Einsteiger das Verhalten des Fahrpersonals und den Zustand der Taxe immer auch der Fa. Taxibob zuordnet. Die Taxen- und Taxentarifordnung der Stadt Rüdesheim/Geisenheim/Oestrich-Winkel sind grundsätzlich einzuhalten.

    Das Rauchen im Fahrzeug ist verboten. Kundenwünsche sind möglichst immer zu erfüllen (Heizung, Frischluft, Radio, sichere Fahrweise usw.) Bei Barfahrten, hat das Fahrpersonal sich zu vergewissern, dass die Fahrgäste den für Fahrten zu Zielen außerhalb des Pflichtfahrgebietes erforderlichen Fahrpreis entrichten können. Es dürfen keine Festpreise ohne die Einwilligung der Zentrale ausgehandelt werden.

Taxi-Bob

Hansenbergallee 18
65366 Geisenheim

Telefon: 06722 99 00 0
Telefax: 06722 99 00 99

E-Mail: info@taxi-bob.de


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